Amazon Video

Gerichtsurteil: Werbung in Amazon Prime Video ist rechtswidrig

Amazon hat in München eine Niederlage kassiert: Wie das Landgericht München I nun entschieden hat, war die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video im Februar 2024 rechtswidrig. Ausgelöst wurde die Ganze Sache durch eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Hauptkritikpunkt: Bestandskund*innen wurden mit der Änderung vor vollendete Tatsachen gestellt, obwohl sie Prime Video vorher als werbefreies Angebot gebucht haben.

Amazon hat die eigenen Prime-Kund*innen via E-Mail informiert, dass Filme und Serien bei Prime Video ab Februar 2024 Werbung enthalten. Kein Handlungsbedarf, auch der Preis solle gleich bleiben, hieß es damals sinngemäß. Wer weiterhin ohne Werbung schauen wollte, solle doch 2,99€ pro Monat zusätzlich bezahlen. Nach Ansicht des Gerichts war das aber nicht einfach nur irgendeine harmlose Info, sondern eine illegale Vertragsänderung. Prime Video war vorher ohne Werbeunterbrechungen Teil des Abos, eine einseitige Einführung von Werbung sahen weder die AGB noch das Gesetz vor. Die E-Mail stufte das Gericht dementsprechend als Irreführung ein.

Mit dem Verfahren wolle der Verbraucherzentrale Bundesverband erreichen, dass Amazon solche Änderungen in Zukunft sein lässt. Parallel dazu läuft außerdem in Sachsen eine Sammelklage auf Schadensersatz. Die Verbraucherzentrale Sachsen will damit unter Anderem durchsetzen, dass betroffene Kund*innen eine Entschädigung bekommen. Das Münchener Urteil wird auch als zusätzlicher Rückenwind für diese Sammelklage gewertet. Wer sich anschließen will, kann sich immer noch kostenlos ins Klageregister eintragen, weitere Infos hierzu stellt die Verbraucherzentrale Sachsen online bereit.

Wichtig: Das Urteil des Landgerichts München I (Az. 33 O 3266/24) ist noch nicht rechtskräftig, Amazon kann also immer noch dagegen vorgehen. Trotzdem setzt die Entscheidung ein wichtiges und richtiges Signal: Zusätzliche Werbung in einem vorher glasklar werbefreien Abo einfach so out of nowhwere einzuführen, dürfte es in dieser Form in Zukunft nicht mehr geben.

„Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts respektieren, sind wir mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden. Wir haben unsere Kunden transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über das Update zu Werbung bei Prime Video informiert. Wir werden das Urteil prüfen, um unsere nächsten Schritte zu bestimmen. Wir werden uns weiterhin darauf konzentrieren, für unsere Kunden Innovationen zu entwickeln, in überzeugende Inhalte in Deutschland zu investieren und diese Investitionen langfristig zu erhöhen.“